Hausordnung des GRG10/Ettenreichgasse
Diese Hausordnung wurde in der Schulgemeinschaftsausschusssitzung vom 20. 10. 1999 einstimmig beschlossen. Ergänzungen durch den SGA am 21. 05. 04 (einstimmig). Änderungen durch den SGA am 20. 01. 2006 (einstimmig), 10. 06. 08 (einstimmig) und am 10.05.2011. Sie gilt, bis eine neue, verbesserte Hausordnung erlassen wird.
I. Zeitlicher Rahmen - zu beachtende Fristen
Einlass in das Schulgebäude ist am Morgen ab 7.45 Uhr. Nur Fahrschüler/innen haben die Möglichkeit, zwischen 7.00 Uhr und 7.30 Uhr das Schulhaus zu betreten. Für den Nachmittagsunterricht aus Leibesübungen begeben sich die Schüler/innen durch den hinteren Seiteneingang direkt zu den Turngarderoben.
Unterstufenschüler/innen dürfen die Mittagspause nicht unbeaufsichtigt im Schulhaus verbringen. Es gibt daher die Möglichkeit, dass Kinder auch für einen Tag pro Woche zur Tagesbetreuung angemeldet werden (Preis: € 24.-/Monat) oder bis zweimal pro Woche zur Mittagsbetreuung kommen.
Schüler/innen der Unterstufe, die nicht zur Mittagsbetreuung bzw. Tagesbetreuung angemeldet sind, müssen das Schulhaus zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht verlassen.
Mittagsbetreuung
An den Tagen, an denen es eine Mittagsbetreuung gibt, dürfen sich Schüler/innen der Unterstufe, die zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nicht nachhause gehen, an keiner anderen Stelle des Schulhauses als dem Raum, in dem die Mittagsbetreuung stattfindet, aufhalten, es sei denn, sie sind für die Tagesbetreuung angemeldet. Wenn zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht mehr als zwei Stunden unterrichtsfrei sind, müssen die Kinder das Schulhaus verlassen.
Wenn der/die Professor/in fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht in der Klasse eingelangt ist, so muss der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat melden. Die Schüler/innen haben sich in dieser Zeit ruhig in der Klasse aufzuhalten.
Wünsche an das Sekretariat
Aus organisatorischen Gründen mögen Wünsche hinsichtlich Schulbesuchsbestätigungen u.a. grundsätzlich vor 8.00 Uhr im Sekretariat bekannt gegeben werden. In der 12.00 Uhr-Pause können die gewünschten Formulare abgeholt werden. Das Kopieren im Sekretariat ist für Schüler/innen nicht möglich.
Fernbleiben vom Unterricht
Spätestens am dritten Tage der Erkrankung oder sonstigen Verhinderung eines(r) Schüler/in haben die Erziehungsberechtigten schriftlich (Post, Fax, E-mail) oder mündlich (telefonisch oder persönlich) dem KV mitzuteilen, warum der/die Schüler/in dem Unterricht fernbleibt. Wenn ein(e) Schüler/in länger als eine Woche nicht am Unterricht teilnimmt, ohne dass die Erziehungsberechtigten das Fernbleiben rechtfertigen und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Benachrichtigung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, ergeht im Falle, dass der / die Schüler/in schulpflichtig ist, eine Meldung an das Jugendamt.
Wenn ein(e) Schüler/in nach seiner/ihrer Erkrankung wieder zur Schule kommt, hat er/sie am ersten Tag seiner/ihrer Anwesenheit, jedoch längstens binnen einer Woche, dem KV eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes abzugeben. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder bei häufigerem krankheitsbedingtem, kürzerem Fernbleiben kann der KV die Vorlage einer ärztlichen Behandlungsbestätigung verlangen. Arztbesuche sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Wenn dies nicht möglich ist, muss eine ärztliche Behandlungsbestätigung vorgelegt werden.
Will ein(e) Schüler/in aus vorhersehbaren Gründen dem Unterricht fernbleiben, haben die Erziehungsberechtigten bzw. zum selbstständigen Handeln berechtigte Schüler/innen im Vorhinein schriftlich um die Erlaubnis anzusuchen (bis zu einem Tag beim KV, darüber hinaus über den KV bei der Direktorin).
Verlassen des Klassenverbandes
Grundsätzlich darf das Schulhaus während der Unterrichtszeit nur nach der Entlassung durch den/die Lehrer/in der beginnenden Unterrichtsstunde verlassen werden. (Jede Entlassung wird im Klassenbuch vermerkt.) Schüler/innen der Unterstufe, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben sich in der Pausenhalle des 1. Stockes oder in einem zugewiesenen Raum, Schüler/innen der Oberstufe im Aufenthaltsraum im 2. Stock ruhig aufzuhalten. Sie dürfen keinesfalls das Schulhaus verlassen.
Schüler/innen, die vom Unterricht aus Leibesübungen für die Zeit von höchstens zwei Wochen befreit sind, bleiben während des Turnunterrichts am Vormittag bei ihrer Klasse, auch wenn der Unterricht in der ersten oder letzten Vormittagsstunde stattfindet. Bei länger dauernder Befreiung können die Schüler/innen das Schulhaus später betreten oder früher verlassen, sofern der Turnunterricht in eine Randstunde fällt.
II. SAUBERKEIT und Sicherheit
Gleitende Hausschuhpflicht
Hausschuhe sind von Schulbeginn an in den Garderobekästen aufzubewahren. Ob Hausschuhe getragen werden müssen, wird jeden Morgen durch eine entsprechende Hinweistafel beim Haupteingang angezeigt. Besteht Hausschuhpflicht, gilt diese den ganzen Tag.
Pausenordnung
Die Schüler/innen sollen sich in der Pause gesittet und ruhig verhalten. Verunreinigungen des Schulareals sind zu unterlassen. Die Oberlichten sollen während der Pausen zur Lüftung der Klasse geöffnet werden, die Fenster sind geschlossen zu halten. Das Laufen sowie der Aufenthalt auf den Stiegen ist zu unterlassen, auch die Garderoben sind kein Pausenraum. Der Bereich vor dem Musik- bzw. Chemiesaal steht vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen ausschließlich Schüler/innen der Oberstufe zur Verfügung. Unterstufenschüler/innen warten im 1. Stock auf den Unterrichtsbeginn und begeben sich in Begleitung der jeweiligen Fachprofessor/innen in die Unterrichtssäle. Die Türen zu den Toiletteanlagen sind zu schließen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei trockenem und warmem Wetter Hofpausen abzuhalten. Einmal unterbrochenes Läuten zeigt die Hofpause an. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das Schulgebäude zu verlassen. Das erste Läuten zwei Minuten vor Unterrichtsbeginn ist das Zeichen, dass sich die Schüler/innen wieder in das Schulgebäude begeben sollen.
Das Rauchen ist allen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Bereich beim Lehrereingang gestattet. Es dürfen nur jene Schüler/innen rauchen, die im Besitz eines Raucherausweises sind. Schüler/innen dürfen nur in zehnminütigen Pausen und nach der 6. Stunde im dafür vorgesehenen Bereich rauchen. Dieser Bereich muss von den Raucher/innen selbst sauber gehalten werden.
Bei sämtlichen Schulveranstaltungen in und außer Haus besteht Alkoholverbot.
III. Gestaltung und Benützung der Klassenräume und Sondersäle / Kopierer
Gestaltung eines Klassenraumes
Schüler/innen können ihre Klasse individuell gestalten, dies darf jedoch keine Beschädigungen der Wände zur Folge haben. Über die Art der Gestaltung ist zwischen KV und Schüler/innen Übereinstimmung zu erzielen.
Ordnung in den Unterrichtsräumen
Es ist stets auf Sauberkeit und Ordnung zu achten, speziell die Bankfächer und der Fußboden sind von Abfällen frei zu halten. In den Klassen befinden sich Behälter zum Sammeln von Altpapier, in der Pausenhalle im Erdgeschoß und im ersten Stock steht ein Sammelbehälter für Aluminium (getrennte Müllsammlung!). Am Ende jeder Stunde ist die Tafel zu löschen. Beim Verlassen der Klasse ab der 4. Stunde bzw. nach der letzten Saalstunde sind die Sessel auf die Tische zu stellen und alle Fenster und Oberlichten zu schließen. Turnsachen dürfen nicht in der Klasse zurückgelassen werden. Der Klassenraum soll versperrt werden.
Im Besonderen wird auf den § 43 (2) des SchUG hingewiesen, wonach vorsätzlich herbeigeführte Beschmutzungen durch den/die Schüler/in zu beseitigen sind. Schüler/innen sind für Beschädigungen zur Verantwortung zu ziehen.
Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit stumm zu schalten. Das Benutzen des Handys während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Fotografieren oder Filmaufnahmen sind im gesamten Haus grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandeln hat eine Verwarnung zur Folge (Betragensnote!).
Kopiermöglichkeit für Schüler/innen
Das im Erdgeschoß aufgestellte Kopiergerät steht ausschließlich Schüler/innen zur Verfügung und wird von der Schülervertretung betreut. Eigene Reparaturversuche sind zu unterlassen.
IV. FAHRRÄDER / Wertgegenstände / Fundgegenstände
Es besteht die Möglichkeit, Räder an den Radständern beidseits des Eingangsvorbaus abzustellen. Es wird empfohlen, die Räder anzuhängen und leicht Abmontierbares zu entfernen, da eine Haftung seitens der Schule wegen der freien Zugänglichkeit ausgeschlossen ist.
Die Schüler/innen sollen weder in den Klassenräumen noch in den Garderoben Geld oder Wertgegenstände zurücklassen. Gefundene Kleidungsstücke und Schulsachen werden bei den Schulwarten im Raum 14 aufbewahrt und können dort behoben werden. Uhren, Schmuck und Schlüssel sind nach entsprechender Beschreibung im Sekretariat abzuholen.
Für im Turnsaal-Bereich vergessene Sachen möge zuerst mit dem/der Turnlehrer/in Kontakt aufgenommen werden.


